Keine Noten für neu zugewanderte SchülerInnen
An Niedersachsens Schulen gilt seit November 2023 ein Erlass, der noch weithin unbekannt ist: Solange (neu) zugewanderte Schülerinnen und Schüler keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, können Zeugnisnoten in sprachintensiven Fächern, in denen gutes Deutsch erforderlich ist, teilweise oder ganz durch eine schriftliche Beurteilung ersetzt werden. Bisher gab es diese Möglichkeit nur zeitlich befristet für höchstens zwei Jahre, jetzt entscheiden die Deutschkenntnisse - die sich allerdings zunehmend verbessern müssen.