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Aufenthaltsbestimmungen, Meldepflicht, Wohnsitzauflage

Auskunftsvollmacht für Flüchtlingspaten unerlässlich

Egal, bei welcher Behörde oder Einrichtung Du um Auskünfte für deine Patenfamilie bittest, sei es Jobcenter, Schule, Ärzte, Krankenkasse oder Stromanbieter - überall wirst Du nach einer Vollmacht gefragt. Ich habe meine selbst erstellt und bin damit bisher gut gefahren.

Hier könnt ihr ein Muster downloaden.

 

Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis

Zuständig für die Beantragung ist die Ausländerbehörde beim Landkreis Peine, Burgstraße 1. Es gibt dort keine Sprechzeiten, sondern nur Termine nach Vereinbarung. Die Zuständigkeit ist nach Buchstaben der Nachnamen geregelt. Nach dem ersten Anruf zur Terminvergabe erhalten die Flüchtlinge eine Einladung zu einem Vorstellungstermin. Dafür müssen sie mitbringen:

  • die Einladung

  • ausgefüllte Anträge für eine Aufenthaltserlaubnis für jedes Familienmitglied

  • Ausweise

  • Geburtsurkunden für die Kinder (mit beglaubigten Übersetzungen). Dabei helfen Dolmetscher (siehe Rubrik Kommunikation)

  • ein aktuelles biometrisches Passbild für jedes Familienmitglied. Die kann man/frau in vielen Super- und Drogeriemärkten machen lassen.
    Bei dem Termin erhält der Flüchtling auch eine vorläufige Arbeitserlaubnis.
    https://www.landkreis-peine.de/Ordnung-Umwelt/Ordnungswesen/Ausl%C3%A4nderbeh%C3%B6rde/

 

Aufenthaltsbestimmungen für Ukrainer

Flüchtlinge aus der Ukraine können eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz bekommen, die von der Ausländerbehörde gewährt wird. Diese Aufenthaltserlaubnis gilt zunächst bis zum 4. März 2025.

 

Müssen Flüchtlinge aus der Ukraine zur Meldebehörde?

Für Geflüchtete, die bei Freunden oder Verwandten wohnen und in einer Erstaufnahmeeinrichtung keinen Asylantrag gestellt haben, gilt eine Meldepflicht nach Ablauf einer dreimonatigen Frist. Danach müssen sich die Geflüchteten mit ihrer aktuellen Anschrift bei der Meldebehörde, also bei ihrer Stadt oder Gemeinde anmelden. Wenn die Flüchtlinge hier bleiben, ist es sinnvoll, dass sie sich schnell anmelden, weil davon alles Weitere abhängt: Sozialleistungen, Arbeitserlaubnis, Schule, Krankenversicherung und so weiter.

 

Vorsicht Falle: Viele Ukrainer kehren inzwischen in ihre Heimat zurück. Sie können das jederzeit tun, aber sie müssen sich dann bei allen Behörden wieder abmelden: also Einwohnermeldeamt, Krankenkasse, Jobcenter - nach der Ausreise weiter Leistungen zu beziehen, ist Sozialbetrug. Auch Mietverträge und Versicherungen müssen gekündigt werden.

 

Wohnsitzauflage für Ukrainer gelockert

Die Wohnsitzauflage nach §12 des Aufenthaltsgesetzes ist für Flüchtlinge aus der Ukraine aufgehoben worden. Das bedeutet, ukrainische Geflüchtete können sich abgesehen von einigen Ausnahmen (Salzgitter, Delmenhorst, Wilhelmshaven) in ganz Niedersachsen eine Wohnung suchen und umziehen, ohne die Auflagen zu verletzen.