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Studium

Bafög für geflüchtete Studenten

Der Bund möchte möglichst vielen Menschen ermöglichen, ihre wissenschaftliche Arbeit bzw. ihr Studium an deutschen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen in Sicherheit fortzusetzen. Seit dem 01.06.2022 können Studierende aus der Ukraine mit Aufenthaltstitel oder einer Fiktionsbescheinigung Bafög beziehen, wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen. Betreiben Geflüchtete aus der Ukraine ihr Studium an einer ukrainischen Hochschule online weiter, ist ein Bezug von Bafög zwar nicht möglich, doch dann können sie Leistungen nach dem SGB II erhalten. https://www.bafög.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/hinweise-fuer-gefluechtete-aus-der-ukraine.html

 

Anerkennung von Hochschulabschlüssen

Die Zeugnisbewertung ist ein Verfahren zur Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse, das die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) durchführt. Dabei wird geprüft, ob der ausländische Hochschulabschluss mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist. https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/pro/zeugnisbewertung.php