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Beruf

Anerkennung von Berufsabschlüssen

Geflüchtete, die ihre ausländischen Schul- und Berufsabschlüsse hier anerkennen lassen möchten, können sich an die Bundesagentur für Arbeit wenden. Das gilt für Arbeitslose wie auch für Beschäftigte sowie Schüler*innen. Die Anmeldung erfolgt über die zentrale Service-Hotline, Telefon 0800 / 4 5555 00, online oder durch persönliche Vorsprache zu den Öffnungszeiten der jeweils zuständigen Agentur für Arbeit. Man/frau wird dann an das entsprechende Team bzw. den zuständigen Ansprechpartner geleitet und erhält einen Termin.

 

Arbeitserlaubnis

Flüchtlinge, die durch einen visumfreien Aufenthalt in Niedersachsen sind, dürfen nicht arbeiten. Sobald eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, ist eine Beschäftigung erlaubt. Bereits mit der vorläufigen Fiktionsbescheinigung erhält der Flüchtling von der Ausländerbehörde auch die Erlaubnis zum Arbeiten. Die Fiktionsbescheinigung und später die Aufenthaltserlaubnis müssen mit dem Eintrag „Erwerbstätigkeit erlaubt“ versehen sein. Für einige Berufe gibt es Zugangsbeschränkungen, etwa für Ärzte, Lehrer, Erzieher.

Ist Dein Asylantrag positiv entschieden, darfst Du uneingeschränkt in Deutschland arbeiten.

Ausländer, die verpflichtet sind, in in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, können eine Beschäftigung nach 6 Monaten aufnehmen. Die Vollbeschäftigungszeit vor Erteilung einer Beschäftigungsduldung beträgt 12 Monate. Der Stichtag für die Einreise ist Ende 2022. 

Die Arbeitsagentur informiert ausführlich über die verschiedenen Bestimmungen:

https://www.arbeitsagentur.de/fuer-menschen-aus-dem-ausland/voraussetzungen-arbeiten-in-deutschland

 

Berufsausbildung in Deutschland

Wie funktioniert Berufsausbildung in Deutschland? Hier gibt es Informationsmaterialien über die deutsche Berufsbildung. Die Filme und weitere Materialien sind auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch. https://www.govet.international/de/158836.php

 

Im Rahmen des Projektes „Erfolg in Deutschland durch Ausbildung“ der Handwerkskammern uns Industrie- und Handelskammern, wird die duale Ausbildung in Deutschland in ukrainischer Sprache erklärt.

 

Flyer für viele Berufe in vielen Sprachen

Das Netzwerk „Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ hat die Palette seiner Vokabel-Flyer ausgebaut. Waren die „kleinen Wörterbücher“ schon auf Arabisch, Farsi und Tigrinya verfügbar, gibt es mittlerweile ukrainische, russische und türkische Versionen für Bus- und Berufskraftfahrt, Bäckerhandwerk, Lager und Logistik, Pflege, Gastronomie und Hotellerie, für Maler und Lackierer und für Handel und Elektroberufe.

 

Die Handreichungen listen und übersetzen deutsche Fachbegriffe in verschiedenen Kategorien. Nutzerinnen und Nutzer können so beispielsweise Begriffe wie Leergutannahme, Kassenbon und Quengelzone oder Aufmaß, Unterputz und Sichtprüfung nachschlagen. Die genannten Sprach-Flyer und weitere Wörterbücher – etwa zu Arbeitsschutz, IT und Büro, aber auch zu Redewendungen und Floskeln – gibt es zum kostenlosen Download auf der Website des Netzwerks Unternehmen integrieren Flüchtlinge.

 

Homepage der Arbeitsagentur für Ukrainer

Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Homepage auf Ukrainisch und Englisch eingerichtet, in der Flüchtlinge, die eine Arbeit suchen, erste Informationen bekommen. Es gibt auch Tipps zum Beantragen von Kinder- und Bürgergeld. Viel Infomaterial und Anträge stehen zum Download in mehreren Sprachen bereit. https://www.arbeitsagentur.de/ukraine

Hier ist zum Beispiel ein Flyer, der die Berufsausbildung auf Deutsch und Ukrainisch erklärt.

 

Merkblatt für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

Die Arbeitsagentur und das Land Niedersachsen haben ein Merkblatt für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine herausgegeben, das das Arbeiten in Niedersachsen behandelt. Zum Beispiel geht es dort um die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen. Das Merkblatt gibt es zum Download auf deutsch, ukrainisch und russisch.