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Mitgebrachte Haustiere

In der Europäischen Union (EU) gelten für Hunde, Katzen und Frettchen, die aus Drittländern in die EU gebracht werden, tierseuchenrechtliche Bestimmungen zum Schutz gegen die Tollwut. Geflüchtete, die Haustiere mitbringen, sind verpflichtet, sich beim Veterinäramt des Landkreises Peine zu melden.

 

Dann können Behandlungskosten vom Landkreis bzw. vom Jobcenter übernommen werden. Die Regel zu Zuschüssen ist: Ein Zuschuss wird einmalig oder für einen kurzfristigen Zeitraum gewährt, wenn eine größere Summe Geld benötigt wird, die sich aus dem Regelsatz nicht bezahlen lässt.

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Auch Katzen unterliegen Vorschriften bei der Einreise. Foto Pixabay on Pexels.com