Aufenthaltsgenehmigung für ukrainische Geflüchtete verlängert
Die Aufenthaltserlaubnis von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, bleibt bis zum 4. März 2025 gültig. Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) festgelegt. Die Betroffenen müssen keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen, und es sind keine Termine bei den Ausländerbehörden notwendig. Nach dem Kriegsausbruch hatten die EU-Mitgliedstaaten den vorübergehenden Schutz zunächst bis 4. März 2023 beschlossen, all diese Staaten haben nun die Verlängerung beschlossen.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/11/ukraine-verordnung.html